DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend ein Bundesgesetz über die Marktüberwachung von Funkanlagen (Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz – FMaG 2016), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 04 06
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates