DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2017 06 01

 

 

                                    Ana Blatnik                                                               Sonja Ledl-Rossmann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates