DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – KIG 2017), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 06 01
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates