DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den Beschluss des Nationalrates vom 17. Mai 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Rentenleistung für Opfer von Gewalt in Heimen (Heimopferrentengesetz-HOG) erlassen und das Verbrechensopfergesetz geändert wird keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 06 01
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates