DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 06 22
Ana Blatnik Sonja Ledl-Rossmann
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates