DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates