DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates