1721 der Beilagen XXV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 108c Abs. 1 wird die Wortfolge „in Höhe von jeweils 12%“ durch die Wortfolge „in Höhe von jeweils 14%“ ersetzt.

2. In § 124b wird nach Z 322 folgende Ziffer angefügt:

      „323 § 108c Abs. 1 ist anzuwenden

                a) für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen sowie für

               b) ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2017/2018. Dabei ist die Bemessungsgrundlage linear den Kalendermonaten des Jahres 2017 und 2018 zuzuordnen. Auf den Anteil der Bemessungsgrundlage, der auf das Kalenderjahr 2018 entfällt, ist der Prämiensatz von 14% anzuwenden.“