DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates