DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 05
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates