DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesgesetz über den Verzicht des Bundes auf den die Abschlagszahlung übersteigenden Anteil der Forderungen gegen den Fonds „Sondervermögen Kärnten in Abwicklung“ (SvK-Verzichtsgesetz), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 05
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates