DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Juni 2017 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 07 06
Ana Blatnik Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates