DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 erlassen wird und das Bundesgesetz über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages sowie das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 10 05
Ewald Lindinger Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates