Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 20. September 2017
den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages
gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG bei
Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der
Abgeordneten gemäß § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über
die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz
mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Harry Buchmayr Doris Bures
Schriftführer/in Präsidentin