DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
1. gegen den
Beschluss des Nationalrates vom 20. September 2017 betreffend Protokoll Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2017 10 05
Ewald Lindinger Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates