DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2017 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2017 10 25
Ewald Lindinger Edgar Mayer
Schriftführung Präsident des Bundesrates