7/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. Februar 2014

betreffend wichtige Impulse für die Entwicklung des ländlichen Raumes durch das Programm für die ländliche Entwicklung 2014 - 2020

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, das Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2014 - 2020 so auszugestalten, dass unter anderem

1.      eine Erhöhung des Anteils der Fläche der teilnehmenden Betriebe am Agrarumweltprogramm ÖPUL und am Biolandbau erreicht wird,

2.      eine Aufstockung der Ausgleichszulage für Berg- und benachteiligte Gebiete, insbesondere für die Bergbauernbetriebe der BHK-Gruppen 3 und 4 gemäß Regierungsprogramm sichergestellt wird,

3.      eine Verteilung der Fördermittel nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel bzw. angepasste Größendegression (Modulation) der Flächenzahlungen nach der Betriebsgröße vorgesehen wird (bei der AZ und im ÖPUL),

4.      ein starker Ausbau der Investitionsförderung, die stärkere Unterstützung der Investitionen von Junglandwirten, Biobauern und Bergbauernbetrieben, wie im Regierungsprogramm vereinbart, erfolgt,

5.      soziale Dienstleistungen, wie im Regierungsprogramm vereinbart, zu dotieren sind,

6.      die Elementarversicherung zur Absicherung des landwirtschaftlichen Wetterrisikos als Antwort auf den Klimawandel ausgebaut wird.