16/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 29. April 2014
betreffend Herstellung von Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung im Bereich der erhöhten Familienbeihilfe bei Scheitern eines Arbeitsversuches
Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass im Falle der Aufnahme eines Arbeitsversuches von Personen, bei denen eine dauernde Erwerbsunfähigkeit nach § 2 Abs. 1 lit c FLAG festgestellt wurde, deren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe auch bei einem Scheitern des Arbeitsversuches bestehen bleibt, bei dem das Einkommen die im § 5 Abs. 1 FLAG festgelegte Grenze überschritten hat. Im Sinne von mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderung muss Ziel der Novellierung sein, dass ein vor dem Arbeitsversuch bestehender Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns bestehen bleibt, wenn eine Erwerbsunfähigkeit als Dauerzustand festgestellt wurde.