18/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 29. April 2014

betreffend Einsatz für demokratische Entwicklungen in der Ukraine

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Europäischen Union, Vereinten Nationen, Europarat und Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa dafür einzusetzen, seitens der internationalen Staatengemeinschaft auf die Führung der Ukraine dahingehend einzuwirken, eine Gewährleistung demokratischer Standards und eines menschenrechtskonformen Umgangs sicherzustellen.

 

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird weiters ersucht, sich in bilateralen Kontakten, im Rahmen der EU sowie des Europarates aktiv für die Überwindung der gesellschaftlichen Gräben in der Ukraine, die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen und die Absicherung von Minderheiten­rechten einzusetzen und dabei österreichische Expertise für die Entwicklung einer Perspektive für die Ukraine zur Verfügung zu stellen. Dies könnte, vorausgesetzt, dass sich die Ukraine frei zu diesen Schritten entschließt, eine Bündnisfreiheit bei Ausübung voller Souveränität über ihr Territorium umfassen. Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird darüber hinaus ersucht, in der EU für die Perspektive einer gemeinsamen Freihandelszone der EU mit Russland bzw. der Eurasischen Wirtschaftsunion einzutreten. Bei der konkreten Ausgestaltung der Wirtschaftsbeziehungen der EU mit der Ukraine soll darauf geachtet werden, dass diese mit der Möglichkeit eines Freihandelsabkommens der Ukraine mit Russland kompatibel bleiben.