29/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 8. Juli 2014

betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 30. November eines jeden Jahres einen Bericht über die Vorjahresaktivitäten und die Tätigkeit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH vorzulegen.