29/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 8. Juli 2014
betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat bis längstens 30. November eines jeden Jahres einen Bericht über die Vorjahresaktivitäten und die Tätigkeit der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH vorzulegen.