37/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 10. Juli 2014
betreffend der Bemühungen der österreichischen Bundesregierung im Bereich der Abrüstung und Nichtverbreitung von Nuklearwaffen
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
- sich auch weiterhin auf internationaler und europäischer Ebene für Abrüstung und die vollständige völkerrechtliche Ächtung von Kernwaffen, deren Produktion, Verkauf, Erwerb, Proliferation und Besitz einzusetzen;
- sich auf bilateraler und multilateraler Ebene aktiv für die Verwirklichung von Zonen frei von Massenvernichtungswaffen einzusetzen;
- sich in diesem Zusammenhang das in der UN-Resolution 687 formulierte Ziel einer atomwaffenfreien Zone im gesamten Raum des Nahen und Mittleren Ostens zu eigen zu machen und auf multi- und bilateraler Ebene entsprechende Initiativen zu ergreifen;
- innerhalb der EU auf ein wirkungsvolles Verbot von Rüstungsexporten, insbesondere von atomwaffenfähigen Systemen, in Krisenregionen zu drängen;
- sich gegenüber der Nato und deren Mitgliedstaaten dafür auszusprechen, dass die nukleare Abschreckung aus der NATO-Doktrin gestrichen wird;
- sich angesichts der augenblicklichen Krise in der Ukraine gegen jede politische oder militärische Handlung zu stellen, die die Ausweitung der nuklearen Abschreckung zum Ziel hat;
- die Androhung, Atomwaffen einzusetzen, schärfstens zu verurteilen;
- sich in Europa aber auch weltweit dafür einzusetzen, dass nicht-militärische zwischenstaatliche Sicherheits- und Kooperationsorganisationen gestärkt und wo noch nicht vorhanden, aufgebaut werden;
- sich auf europäischer Ebene für ein Verbot von oder zumindest für eine striktere Regulierung des Exports von Atomtechnologien einzusetzen.