40/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. September 2014

betreffend Anforderungen an Freihandelsabkommen der EU

Die Bundesregierung wird in Hinblick auf die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada und den USA aufgefordert,

●      weiterhin für die Aufnahme der Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer, datenschutzrechtlicher und ökologischer Mindeststandards einzutreten und eine Absenkung europäischer Standards zu verhindern. Ziel ist es, bei den Freihandelspartnern der EU die Ratifikation sowie Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus den international anerkannten ILO-Übereinkommen sowie aus internationalen Umweltübereinkommen zu erreichen. Dabei ist auch auf ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und einen Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung zu achten.

●      sich gegenüber den europäischen Partnern und insbesondere der Europäischen Kommission weiterhin für eine Stärkung der Transparenz der Verhandlungen und einen Zugang der Öffentlichkeit zu Verhandlungsdokumenten einzusetzen sowie die interessierte Öffentlichkeit verstärkt in die Vor- und Nachbereitung der Verhandlungen einzubinden.

●      sich dafür einzusetzen, dass derartige umfassende Freihandelsabkommen weiterhin als gemischte Abkommen klassifiziert und somit auch den nationalen Parlamenten zur Genehmigung vorgelegt werden.

●      den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gegenüber den Handelspartnern der EU auch auf europäischer Ebene weiterhin offensiv einzufordern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zum Erhalt sowie Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen bzw. der Daseinsvorsorge sicherzustellen und somit vor einer Einschränkung durch Liberalisierungsverpflichtungen zu schützen sind. Am Schutzniveau der bisherigen horizontalen Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen (,Public Utilityʻ-Klausel und „Subventionsvorbehalt“) muss festgehalten werden und auch das Recht der Mitgliedstaaten, über Definition, Organisation und Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen zu entscheiden sowie das Subsidiaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Außerdem muss es den Mitgliedstaaten weiterhin offenstehen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, ihre sensiblen öffentlichen Dienstleistungen in künftigen Handels­verhandlungen abzusichern.

Die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z. B. USA und Kanada) ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar.