65/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. Februar 2015

betreffend Bewahrung der Vorreiterrolle Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

1.      Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben, vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen durch die VN-Resolution für ein weltweites Mora­torium von Hinrichtungen im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe und der Europäischen Union durch die konsequente Umsetzung der EU-Leitlinien und ihres menschenrechtlichen Aktionsplanes, und zu unterstützen bzw. – als Zwischenschritt – für ein Moratorium zu werben

2.      Gemeinsam mit den EU Partnern, in internationalen Foren, mittels Demarchen als auch in bilateralen Gesprächen, in Umsetzung der EU Leitlinien sowie der VN-Resolution, auf betroffene Staaten ein­zuwirken, Todesurteile nicht mehr zu vollstrecken, ein Moratorium über die Verhängung in Hinblick auf deren vollständige Abschaffung einzuführen bzw. Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln;

3.      gezielt jene Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und/oder dessen 2. Fakultativprotokoll betreffend der Abschaffung der Todesstrafe bzw. im Rahmen des Europarates die für die Abschaffung der Todesstrafe relevanten Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 zur EMRK noch nicht ratifiziert haben, zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung aufzufordern;

4.      auch weiterhin bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe eng mit zivilgesellschaftlichen Organisa­tionen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.