71/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. April 2015

betreffend die Ausweitung des Mandats der UN-Mission MINURSO

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-       sich im Rahmen der EU dafür einzusetzen, dass im UN-Mandat von MINURSO die Überwachung der Menschenrechtssituation in der Westsahara vorgesehen wird;

-       sich dafür einzusetzen, dass sich EU und Staatengemeinschaft gegenüber dem Königreich Marokko für eine Auslegung des Mandats aussprechen, die es MINURSO ermöglicht, eigenständige Kontakte zur Zivilgesellschaft in der Westsahara zu unterhalten;

-       sich dafür einzusetzen, dass die Sonderberichterstatter des VN-Menschenrechtsrates Zugang erhalten und die MR Situation in den betroffenen Gebieten überwachen;

-       den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von Vermittlungstreffen in Österreich anzu­bieten, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können;

-       sich auf Ebene der EU sowie der Vereinten Nationen weiterhin für die volle Umsetzung der ent­sprechenden SR-Resolutionen einzusetzen und das Recht auf Selbstbestimmung der Bevölkerung der Westsahara zu unterstützen.