87/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21. Mai 2015

betreffend die Berücksichtigung des Kindeswohls in Verfahren auf Zuerkennung des internationalen Schutzes

Die Frau Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, durch geeignete Vollzugsmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass sowohl bei Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes als auch bei der Unterbringung von Asylwerbern das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt wird.