88/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 17. Juni 2015

betreffend die Menschenrechtslage an den Grenzen der EU

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Innere Angelegenheiten, wird aufgefordert,

-       sich auf EU-Ebene weiterhin konsequent für eine gemeinsame humanitäre Asylpolitik, insbesondere für menschenwürdige, rasche und faire Asylverfahren einzusetzen, damit das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ in allen EU-Staaten tatsächlich umgesetzt wird;

-       sich auf EU-Ebene für eine quotenmäßige Verteilung von Asylwerbern auf die einzelnen EU-Staaten unter Beachtung der bisherigen Aufnahmesituation in den Mitgliedstaaten einzusetzen;

-       sich auf EU-Ebene in diesem Zusammenhang auch weiterhin für die Teilnahme an humanitären Aufnahmeprogrammen wie Resettlement und im Sinne der österreichischen Initiative „Save Lives“ durch eine quotenmäßige Beteiligung aller Mitgliedsstaaten als legale Alternative für die lebensgefährlichen Seeüberfahrten einzusetzen;

-       sich auf EU-Ebene gleichzeitig dafür einzusetzen, dass die illegale Migration und Schleppertätigkeit durch flankierende Maßnahmen eines effizienten EU-Rückkehrsystems, eines verstärkten Schutzes der Außengrenzen und einer verstärkten Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern eingedämmt wird.