91/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. Juni 2015

betreffend Umsetzung der Empfehlungen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“

Die Bundesregierung wird ersucht, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, der Sozialversicherung und den Trägern der Hospiz- und Palliativversorgung die Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ zu prüfen und umzusetzen, zunächst insbesondere

-       Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in

-       Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums

-       Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020 im Sinn von Punkt 5 des Berichtes (im Erwachsenenbereich sowie im Kinder- und Jugendbereich)

-       Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zusätzlich zum Status Quo, wobei wie in der Empfehlung Nummer 12 des Berichtes festgelegt die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativstufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialver­sicherungsträgern finden sollen.

Weiters werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, dem Nationalrat einen Entwurf für eine weiterentwickelte Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht entsprechend den Empfehlungen des Berichtes vorzulegen (insbesondere die Punkte 29-37).