94/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juli 2015

betreffend die Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen

Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende 2018 einen Bericht über die Auswirkung der neuen bzw. geänderten Straftatbestände der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§ 205a StGB idF RV) sowie der Sexuellen Belästigung und öffentlichen geschlechtlichen Handlungen (§ 218 StGB idF RV) auf die Strafverfolgungspraxis vorzulegen. Dabei soll insbesondere die Anzeigen­häufigkeit, die Anzahl der jeweiligen staatsanwaltschaftlichen Erledigungen (Abbrechung, Einstellung, Diversion, Strafantrag) und die Anzahl der jeweiligen gerichtlichen Erledigungen (Einstellungen, Diversion, Freispruch, Verurteilungen) angeführt werden.

Um beurteilen zu können, inwieweit die neuen Gesetzesbestimmungen tatsächlich einen verbesserten Schutz der sexuellen Integrität gewährleisten, ist darüber hinaus im Zuge einer Aktenanalyse zu erheben, welche Handlungen jeweils als tatbestandsmäßig subsumiert wurden und welche (noch) nicht.