96/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juli 2015

betreffend elektronische Übermittlung von Spendendaten durch Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung für Veranlagungszwecke

Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht für die elektronische Datenmeldung der Spendenorganisationen an die Finanzverwaltung über erhaltene Zuwendungen, die steuerlich bei den SpenderInnen berücksichtigt werden sollen, im Einvernehmen mit der Stammzahlenregisterbehörde die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Ausstattung der·Datenanwendungen der Spendenorganisationen mit vbPK SA möglichst zweckmäßig und einfach in einem Online-Verfahren durchgeführt werden kann. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass vor allem Spendenorganisationen mit einem kleinen Kreis von Unterstützern auf möglich unbürokratische Weise über Finanzonline der Übermittlungsverpflichtung nachkommen können.