97/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juli 2015

betreffend Evaluierung des Richtwerts

Sollte sich im Zuge der Abrechnungen der Verwertungsgesellschaften für das Geschäftsjahr 2016 herausstellen, dass der Richtwert von 29 Millionen Euro Gesamtaufkommen an Vergütungen (in etwa 20 Mio. bei Speichermedien und 9 Mio. Reprographievergütung) durch die Rückerstattungen wesentlich, d.h. um mindestens 1 Mio. Euro per anno unterschritten wird, so wird der Bundesminister für Justiz ersucht, Gespräche mit allen Beteiligten mit dem Ziel möglicher Anpassungen dieses Deckels für die Folgejahre aufzunehmen.