103/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 8. Juli 2015
betreffend Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler
Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, die österreichische Außenpolitik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols weiterhin im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auszurichten.