123/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 27. Jänner 2016

betreffend „Elektrizitäts-Infrastruktur rascher ausbauen - Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausnehmen“

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Mitte 2016 einen Entwurf einer Novelle zum UVP-Gesetz des Inhalts vorzulegen, dass das Aufrüsten („Upgrade“) von Stromleitungen von 220 kV auf 380 kV dadurch erleichtert wird, dass solche Upgrades bestehender Trassen von der generellen UVP-Pflicht ausgenommen werden.