125/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 24. Februar 2016
betreffend Beibehaltung des Bargeldes
In Anerkennung der Bedeutung der Verwendung von gesetzlich zugelassenen Euro-Banknoten und Münzen als Ausdruck der verfassungsgesetzlich garantierten Privatautonomie werden die Österreichische Bundesregierung und alle ihre Mitglieder aufgefordert, sich auf allen Ebenen der europäischen Union und der internationalen Staatengemeinschaft dafür einzusetzen, dass weiterhin der uneingeschränkte Zahlungsverkehr mit Euro-Banknoten und -Münzen durch keinen Maßnahmen eingeschränkt und das Bargeld als Zahlungsmittel beibehalten wird.