140/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 27. April 2016

betreffend Verwendung der noch vorhandenen Mittel des Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds für die Palliativ- und Hospizversorgung

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und der Bundesminister für Finanzen, werden ersucht, sich - unter Einbeziehung des Hospiz- und Palliativkoordinationsforums - in den zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass die verbleibenden Mittel des KRAZAF im Wege der Bundesgesundheitsagentur für die Hospiz- und Palliativversorgung verwendet werden.