141/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 28. April 2016

betreffend Sicherstellung der Wirksamkeit der neuen Opferschutzbestimmungen

Die Bundesminister für Justiz und Inneres werden ersucht, dem Nationalrat bis Mai 2018 darüber zu berichten, durch welche konkrete Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen und Informationen über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sichergestellt wird, dass besonders schutzwürdigen Opfern gemäß § 66a StPO, insbesondere auch Opfern von Menschenhandel und Opfern von Hasskriminalität, eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Beratung und Betreuung zukommt, die ihnen eine wirksame Wahrnehmung ihrer Rechte und Berücksichtigung ihrer Schutzbedürfnisse im Rahmen des Strafver­fahrens ermöglicht.

Konkret möge auch darüber berichtet werden, wie vielen Opfern in diesem Zeitraum kostenlose psycho­soziale und juristische Prozessbegleitung gewährt wurde und welche Formen der Zusammenarbeit mit den bewährten Opferschutzeinrichtungen, wie z.B. LEFÖ und dem Weissen Ring gepflegt wurden.