144/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 18. Mai 2016

betreffend Situation auf den Agrarmärkten

Die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, werden ersucht, folgende Maßnahmen ins­besondere für den Milch- und Schweinefleischmarkt zu setzen:

 

Ÿ      Vertiefte Analyse der Marktsituation, Nachfragetrends sowie der mittelfristigen Aussichten, der Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Produktionssparten im Hinblick auf die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in nationaler, europäischer und globaler Hinsicht;

Ÿ      Maßnahmen, die geeignet sind, die Wertschöpfung agrarischer Produkte zu erhöhen, insbesondere durch Forcierung der Märkte der Landwirtschaft und Ausbau der Qualitätsproduktion, geschützter Herkunftsbezeichnungen, Anreize für die Teilnahme an Qualitätsprogrammen, Förderung der Inno­vation in Produktion, Verarbeitung und Vermarktung. Zur Stärkung der heimischen Qualitäts­produktion soll die Zusammenarbeit mit dem Tourismus und der Gastronomie intensiviert werden;

Ÿ      Besonderes Augenmerk bei allen Überlegungen für die Verbesserung der Marktsituation und der Marktmacht der Land- und Forstwirtschaft soll dabei auf Biobetriebe, Bergbauernbetriebe (insbe­sondere jene mit extremer und hoher Erschwernis), kleine und mittelgroße Betriebe sowie – hier auch insbesondere auf die Auswirkungen des Klimawandels - sowie auf die Struktur der öster­reichischen Wertschöpfungskette und ihre Produkte gelegt werden. Im Zentrum aller Überlegungen steht die ökologische, soziale, ökonomische und regionale Nachhaltigkeit der Land- und Forst­wirtschaft. In diesem Sinne ist auch auf die EU-Ebene einzuwirken und alle EU-Förderungen auszu­schöpfen;

Ÿ      Die strategisch abgestimmte Weiterentwicklung der regionalen Initiativen im Lebensmittel- und Kulinarikbereich auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen. Die Vereinfachung der Antragstellung und Administration sollen die Maßnahmen in diesem Bereich ganz allgemein, aber auch insbe­sondere hinsichtlich geschützter Herkunftsangaben unterstützen;

Ÿ      Rasche Unterstützung für die landwirtschaftlichen Betriebe, die aufgrund der Frost- und Schnee­schäden in eine existenzbedrohende Situation geraten sind;

Ÿ      Prüfung von besicherten Sonderkreditmaßnahmen, um die Liquidität der Betriebe und die Be­schaffung der nötigen Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung der Produktion sicherzustellen;

Ÿ      Im Rahmen der EU-Vergaberichtlinie im Jahr 2016 die Prüfung der Möglichkeit einer Ausweitung des Bestbieterprinzips auf weitere Lebensmittelgruppen;

Ÿ      Die Marktbeobachtung ist wichtige Voraussetzung, um den funktionierenden Wettbewerb sicher­zustellen. Die Bundeswettbewerbsbehörde sollte daher das gesetzlich verankerte Instrument des Wettbewerbsmonitorings auch für die Agrar- und Lebensmittelmärkte verstärkt einsetzen;

Ÿ      Viele regionale Vermarktungsinitiativen haben sich in schwierigen Marktphasen bewährt und sind erfolgreich. In einem Forschungsprojekt sollen diese Initiativen untersucht werden, um einen Über­blick über den Bestand (Bestandsaufnahme) zu erheben, den Schlüssel für den Erfolg (Erfolgs­faktoren) zu analysieren und Schlussfolgerungen für die Zukunft ableiten zu können.