151/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Mai 2016

betreffend Menschenrechtslage in der Türkei

Die Bundesregierung wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Europäische Kommission im Rahmen ihres in Vorbereitung befindlichen Länderberichts 2016 zur Türkei mit besonderer Aufmerksamkeit die Frage prüft, ob die Türkei in Bezug auf die Prinzipien der Freiheit, Demokratie, der Wahrung der Menschenrechte, des Minderheitenschutzes, der Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit weiterhin die Anforderungen erfüllt, die für die Verhandlungen mit einem Beitrittskandidaten notwendig sind.