161/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Juli 2016

betreffend Evaluierung des gesetzlichen Rahmens der Anlegerentschädigung

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben bis 30.9.2016 eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der sichergestellt ist, dass in Zukunft Wertverluste einer Anlage nicht mehr Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung werden und gegebenenfalls Anwendungsfälle der Anlegerentschädigung ohne finanzielle Zuschüsse der öffentlichen Hand von dieser selbst getragen werden können. Die Ausgestaltung des allfälligen Ausbaus des Sicherungskreises (wie im ESAEG, BGBl. 117/2015 vorgesehen) der Finanzdienstleistungsbranche ist dabei ebenfalls zu evaluieren.