165/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juli 2016

betreffend § 12 Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, unter Einbindung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Österreich die melderechtlichen Bestimmungen des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes im 2. Halbjahr 2016 dahingehend zu evaluieren und anzupassen, dass, im Interesse der Vermeidung zusätzlicher Aufwendungen für Dienstgeber/innen und Sozialversicherung, eine effiziente und verwaltungspraktikable Vollziehung dieser Bestimmungen sichergestellt wird.