205/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juni 2017

betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Mitarbeit an der Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte weiterhin darauf hinzuwirken, dass

-       das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt wird,

-       weitere Änderungen des Konventionssystems von Fortschritten bei der Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen abhängig gemacht werden,

-       die Umsetzung der EMRK und der EGMR-Urteile durch die EMRK-Staaten, einschließlich Österreich, laufend verbessert wird, und

-       die Unabhängigkeit und Autorität des EGMR nicht in Frage gestellt wird.