208/E XXV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 28. Juni 2017

betreffend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

-       sich auf internationaler Ebene und insbesondere gegenüber den Konfliktparteien im Südsudan für die Umsetzung der Vorschläge der UN-Menschenrechtskommission für den Südsudan einzusetzen, da­runter die rasche Einrichtung eines Hybridgerichts durch die AU-Kommission, die sofortige Beendigung feindseliger Handlungen und die Rückkehr zum Friedensabkommen von 2015, sowie für die Gewährung uneingeschränkten und sicheren Zutritts für die Vereinten Nationen, das IKRK, lokale Menschenrechtsverteidiger und humanitäre Helfer, damit diese ihre Arbeit im Einklang mit ihren Mandaten und internationalem Recht ausüben können;

-       sich gegenüber der südsudanesischen Regierung klar gegen den Missbrauch humanitärer Hilfen zu politischen Zwecken auszusprechen;

-       sich auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass das Ziel eines Waffenembargos und weiterer Sanktionen, wie das Einfrieren von Konten und die Einschränkung der Reisefreiheit gegen alle maßgeblichen Akteure, weiterverfolgt wird und im Sicherheitsrat erneut zur Abstimmung kommt;

-       sich auch weiterhin im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit in dieser Region einzusetzen;

-       diejenigen Akteure im Südsudan zu unterstützen, die sich für einen umfassenden und inklusiven nationalen Dialog engagieren und sich auch dafür einzusetzen, dass Frauen an diesem Dialog und den Friedensverhandlungen gleichberechtigt beteiligt werden.