220/E XXV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 12. Oktober 2017
betreffend Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pflegeskandal von Kirchstetten
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der
1. in Ergänzung der berufsrechtlichen Regelungen für Gesundheits- und Pflegeberufe eine Informationspflicht der Staatsanwaltschaft an die für die Berufsberechtigung zuständigen Behörden über Strafverfahren gegen Angehörige der Gesundheits- und Sozialberufe,
2. sowie in solchen Fällen bessere Informationsmöglichkeiten aktueller und künftiger ArbeitgeberInnen vorsieht.
Darüber hinaus sollen gemeinsam mit den Ländern, den Pflegeanwaltschaften und der Volksanwaltschaft die Kontrollmechanismen im Pflegebereich überarbeitet und klarere Zuständigkeiten geschaffen werden.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, die für die Berufsberechtigung zuständigen Behörden erneut in geeigneter Weise über die im Rahmen der geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Regelungen bestehenden Möglichkeit zu informieren, die vorsehen, dass eine Entziehung der Berufsberechtigung wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit bei Gefahr in Verzug unmittelbar zu erfolgen hat.