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Abteilung für Finanz- und

Währungsangelegenheiten

 

GZ:

BRÜSSEL-ÖV/BMF/0007/2016

Datum: 18. Jänner 2016

 

 

SB: Ges. Lerchbaumer

An:

BMeiA III.2, GS, Kab., Mag. Ebner, Ges. Kornfeind

BMF     III (SC Waiglein), III/2, III/1, III/B (GL Lejsek), II, II/2, IV, VI (SC Mayr), VI/3 (Dr. Kuttin), GS Kramer

Kab. HBM (Mag. Schmid, DI Perner, Mag. Berger, Mag. Grafl, J. Frischmann)

BKA KabHBK, Mag. Bayer, Dr. Imhof, IV/8

Parlamentsdirektion

BMWFW Kab. HVK, Kab. HStS, C 2, C 1, S. II

BMLFUW EUK-L

BMASK Dr. Lang

BMVIT K6

Betreff:

ECOFIN-Rat (34442. Tagung), Brüssel, 15. Jänner 2016; Bericht

 

Am 15. Jänner fand unter Vorsitz von Finanzminister Jeroen Dijsselbloem die erste Tagung der EU-Finanzminister unter NL-Präsidentschaft statt, deren Ergebnisse wie folgt kurz zusammengefasst werden können:

 

 

1.      ANNAHME DER vorläufigen tagesordnung

 

Gem. Dok. 5089/16 angenommen.

 

 

beratungen über Gesetzgebungsakte

 

 

2.      ANNAHME DER Liste der A-Punkte

 

Wie in Dok. 5090/16 aufgelistet in öffentlicher Sitzung angenommen.

 

 

3.      Sonstiges

- Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge

  =          Informationen des Vorsitzes

(SB: Metschitzer)

 

EK und Vorsitz berichteten über den Stand der Verhandlungen bei den aktuellen Rechtsvorhaben im Bereich Finanzdienstleistungen (vgl. Beilage).

 

Der Vorsitz informierte, dass diese Woche die erste Ratsarbeitsgruppe zum Änderungsvorschlag der Prospektrichtlinie stattgefunden habe und unter NL Präs. eine politische Einigung im Rat angestrebt wird. Der Legislativvorschlag stelle ein wichtiges Element der Kapitalmarktunion dar. Zum Verbriefungspaket können die Trilogverhandlungen erst nach Annahme des ECON-Berichts aufgenommen werden.

 

KM Hill merkte an, dass vom EP zum Verbriefungspaket zwei Berichterstatter bestellt wurden. Beide Berichterstatter würden eine rasche politische Einigung mit dem Rat anstreben. Die Annahme des Berichts über die Richtlinie der betrieblichen Altersversorgung im ECON-Ausschuss sei noch im Jänner zu erwarten. Zum EDIS/BU-Vorschlag konnte diese Woche im AStV ein Mandat zur Errichtung einer AHWP verabschiedet werden. Hill bedauerte, dass im Hinblick auf den Verordnungsvorschlag über Geldmarktfonds im Rat keine Fortschritte erzielt werden und dies vor dem Hintergrund, dass die Annahme des EP-Berichts im Plenum hiezu bereits im April 2015 erfolgte.

 

 

Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten

 

 

4.      ANNAHME DER Liste der A-Punkte

 

Wie in Dok. 5091/16 aufgelistet angenommen.

 

 

5.      vorstellung des arbeitsprogramms des vorsitzes

=            Gedankenaustausch

 

Unter Verweis auf das schriftliche vorliegende Programm beschränkte sich Dijsselbloem auf eine kurze Erwähnung der wesentlichen Prioritäten, nämlich Schaffung optimaler Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung sowie Steigerung der Schockresistent der EU/WWU. Die Bankenunion müsse einschließlich der Notwendigkeit der Risikoreduzierung verwirklicht, die Kapitalmarkunion – auch als Ergänzung der dritten Säule des Juncker-Investitionsplans – in Angriff genommen und das Europäische Semester weiter gestärkt werden. Im Steuerbereich schließlich gelte es, die Steuerflucht bzw. –vermeidung, nicht zuletzt auch im OECD-Kontext, zu bekämpfen.

Dombrovskis unterstützte den Vorsitz und befürwortete die Stärkung des Europäischen Semesters auch auf Basis des Fünf-Präsidenten-Berichtes zwecks Stärkung der WWU-Rahmenbedingung. So erwähnte er auch die Bankenunion, die nationalen Wettbewerbsräte sowie den europäischen Fiskalrat und die Außenvertretung der EU als wichtige Themen.

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

 

6.      verwirklichung der bankenunion

=            Sachstand

(SB: Metschitzer)

 

Der Vorsitz Informierte, dass nach der Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens von einer ausreichenden Mehrheit von MS, das Abwicklungsgremium seit 1. Jänner 2016 vollständig operativ tätig sei. Es bedürfe von den MS weiterer Anstrengungen, insbesondere im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD) oder der Einlagensicherungsrichtlinie (DGS).

 

Auch KM Hill unterstrich die Bedeutung des rechtzeitigen Inkrafttretens des zwischenstaatlichen Abkommens und die Tatsache, dass seit 1. Jänner 2016 EU-weit harmonisierte bail-in-Vorschriften gelten. Jene MS, die mit der vollständigen Umsetzung der BRRD und DGS im Verzug sind (vgl. Beilage), wurden ermahnt, dies schnellstmöglich nachzuholen. Vertragsverletzungsverfahren seien bereits gegen mehrere MS eingeleitet worden.

 

 

7.      europäisches semester

a)           Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets

=          Billigung

Dok. 5134/16 ECOFIN 16 UEM 7 SOC 6 EMPL 6 COMPET 2 ENV 4 EDUC 3 RECH 2 ENER 2 JAI 10 +ADD 1

            b)        Jahreswachstumsbericht

                        =          Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates

Dok. 15564/15 ECOFIN 1009 UEM 437 SOC 725 EMPL 471 COMPET 573 ENF 812 EDUC 326 RECH 313 ENER 440 JAI 1027

            c)         Warnmechanismus-Bericht

                        =          Entwurf von Schlussfolgerungen

                                    Dok. 15565/15 ECOFIN 1010 UEM 348 SOC 726 EMPL 472 +COR 1

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

Nach kurzen Einführungsstatements Wiesers und Dombrovskis und einer Darstellung Hoyers für die EIB betr. EFSI konnte Dijsselbloem die Billigung der Empfehlung des Rates  zur Wirtschafspolitik des Euro-Währungsgebiets sowie die Annahme der Schlussfolgerungen zu Jahreswachstumsbericht (AGS) und Warnmechanismus-Bericht (AMR) feststellen.

 

IM EINZELNEN

Wieser informierte eingangs kurz über die Diskussion im WFA und hob hier insbesondere jene zur Euro-Zonen-Empfehlung hervor. Die vorgenommene zeitliche Trennung der Euro-Empfehlung und der nachfolgenden Länderspezifischen Empfehlungen (LSE) sei zu begrüßen, weil hiemit bereits Guidance für die MS der Euro-Zone im Hinblick auf deren LSEs gegeben werde, geben sie doch die strategische Richtung der für 2016 durchzuführenden Strukturreformen vor. Den von der EK vorgeschlagenen vier Empfehlungen habe man eine fünfte in Bezug auf die langfristigen Herausforderungen zur Vertiefung der WWU, basierend auf dem Text vom ER, hinzugefügt. Eine Überprüfung der 2015 LSEs habe ergeben, dass beim Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten die wenigsten Fortschritte erzielt worden seien, während bei Struktur- und Fiskalreformen sowie Vertiefung der WWU gewisse und im Finanzsektor erhebliche Fortschritte zu verzeichnen seien.

Dombrovskis erwähnte ebenfalls die sich als positiv herausgestellte Tatsache der frühen Vorlage der Empfehlung für die Euro-Zone. Es müsse nun sichergestellt werden, dass diese für die Euro-Zone gemeinsam geltenden Empfehlungen auch ihre korrekte Wiedergabe in den jeweiligen LSEs finden. Den Schlussfolgerungen zum AGS könne sich die EK voll anschließen. Hinsichtlich der Tatsache, dass der Rat die Aufnahme weiterer Sozialindikatoren „bedaure“, sei wohl weitere Diskussion erforderlich.

Hierauf nahm Padoan Bezug: Die in Pkt. 6 der Schlussfolgerungen des AMR 2016 enthaltene Eingangsformulierung „bedauert“ (in Bezug auf die Einbeziehung von drei zusätzlichen Beschäftigungsindikatoren in das Scoreboard) könnte ein falsches Signal aussenden: Tatsächlich sprechen sich die Finanzminister ja nicht gegen ein soziales Europa aus, es handle sich hiebei vielmehr um einen prozeduralen Aspekt im Hinblick auf das Scoreboard. Sapin unterstützte Padoan.

Dijsselbloem schlug eine neue, präzisere Formulierung vor, wonach die Minister die Wichtigkeit der Adressierung von Herausforderungen im Sozialberich und am Arbeitsmarkt anerkennen, sie aber bezüglich der Aufnahme weiterer Sozialindikatoren Bedenken hinsichtlich der Effektivität des Scoreboards äußern.

Constancio forderte möglichst strikte Implementierung der LSEs einschließlich einer strikten und konsequenten Anwendung des MIP-Verfahrens.

Andersson erklärte, in jedem Fall mit Nachdruck an weiteren Strukturreformen zu arbeiten, nicht zuletzt zur Schaffung weiterer Investitionsmöglichkeiten.

Hoyer schließlich ging auf die Implementierung des Juncker-Plans ein und informierte, dass EFSI nicht zuletzt aufgrund des Warehousings in der 2. Hälfte 2015 äußerst intensiv operiert habe. Mittlerweile seien alle Voraussetzungen, einschließlich der Etablierung des Investitionsausschusses, geschaffen. Der „Projektstand“ belaufe sich auf 100 bei einem Volumen von fast 50 Mrd. €. Auch der Advisory Hub sei bereits tätig, wenngleich weniger sichtbar. Bezüglich der dritten Juncker-Säule (Beseitigung unnötiger regulatorischer Barrieren, in engem Kontakt mit Timmermans) wie auch zur weiteren Entwicklung von EFSI will EIB weiter informieren.

Auf entsprechenden Wunsch von Dijsselbloem nach einem Fact Sheet sicherte Hoyer die Übermittlung entsprechender Unterlagen zu. (Vgl. Anlage)

 

Abschließend konnte Dijsselbloem die Billigung der Euro-Guidelines wie auch Annahme der Schlussfolgerungen zu AGS und AMR feststellen.

 

(Siehe angeschlossenes Pressekommuniqué und darin enthaltene Links.)

 

 

8.      bekämpfung des mehrwertsteuerbetrugs in der EU: Anwendung der umkehrung der stuerschuldnerschaft

=         Gedankenaustausch

            Dok. 15196/15 FISC 189 ECOFIN 971             15517/15 FISC 198 ECOFIN 1002

(SB: Podiwinsky)

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

Die Meinungen zu einem generellen Reverse Charge System und auch zu einem diesbezüglichen Pilotprojekt waren sehr gespalten. Von den 20 MS, die sich geäußert haben, sprach sich die Hälfte mehr oder weniger deutlich für die Ermöglichung eines solchen Projektes aus (CZ, RO, SK, AT, BG, DE, HR, UK, LV, MT), die Hälfte dagegen (ES, EL, SI, HU, IT, PL, PT, SE, IE, FI), wobei kaum einer von den Gegnern dieses rundweg ablehnte, sondern v.a. genauere Analysen zu möglichen Risiken gefordert wurden. Am kritischesten äußerten sich IT und SE.

 

Weitere Vorgehensweise: Follow-up beim März ECOFIN und nach Vorlage des Aktionsplans soll im April beim informellen ECOFIN eine ausführliche Aussprache stattfinden.

 

IM EINZELNEN

Babis erläuterte die Gründe, weshalb er beantragt habe, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Er betonte die außerordentliche Wichtigkeit des Kampfes gegen den MwSt Betrug angesichts einer Größenordnung von 170 Mrd Euro, die in der EU den MS durch MwSt Betrug jährlich entzogen würden. Er erklärte, dass CZ in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen, v.a. auf EDV-Ebene unternommen habe und die MwSt-Lücke auch verkleinern konnte, dass dies alleine aber nicht ausreiche.

Er sehe in einem generellen Reverse Charge System ein einfaches und wirksames Mittel gegen den MwSt Betrug. Einige MS hätten diesbezüglich Bedenken, aber man sei seit Jahren in der Diskussion nicht vorangekommen, daher müsse das jetzt in einem Pilotprojekt ausprobiert werden. Die Tatsache, dass die EK jüngst rechtliche Bedenken zu einem Pilotprojekt geäußert hat sei unverständlich, da sie ein solches 2008 bereits befürwortet habe. Daher solle der Rat nun die Möglichkeit dafür schaffen.

KM Moscovici betonte, dass die EK das Problem des MwSt Betrugs keinesfalls unterschätze und es eine hohe Priorität habe. Im März werde die EK einen Aktionsplan veröffentlichen, der sich diesem Thema ausführlich widmen werde. Die EK sei nicht gegen Reverse Charge, aber es gebe noch andere Optionen für ein definitives Regime, die derzeit für den Aktionsplan geprüft würden, darunter auch ein Pilotprojekt. Die Debatte sei verfrüht, man solle den Aktionsplan der EK abwarten.

Dragu unterstützte den tschechischen Antrag auf Durchführung eines Pilotprojekte und betonte, Reverse Charge könne ein wirksames Mittel gegen MwSt Betrug sein.

Kazimir sprach sich für eine flexible Erweiterung von Reverse Charge aus, immer dann und dort, wo es nötig und wirksam sei, die Harmonisierung des MwSt Systems dürfe nicht gefährdet werden, die Diskussion müsse offen für alle Möglichkeiten geführt werden. Der Quick Reaction Mechanism (QRM) funktioniere jedenfalls nicht wie gewünscht.

AT betonte die enorme Größenordnung, um die es beim MwSt Betrug geht, da sei es wichtig, die nächsten Schritte zu überlegen. Ein Pilotprojekt zu Reverse Charge in der innerstaatlichen Unternehmerkette wäre keine gravierende Änderung des Systems, da man dies im Bereich der innergemeinschaftlichen grenzüberschreitenden Geschäfte bereits habe.

De Guindos Jurado äußerte sich skeptisch zu einem umfassenden Reverse Charge, das werde nur eine kurzfristig gegen MwSt Betrug wirken, die Betrüger würden bald auf andere Bereiche und andere Länder ausweichen. Bestehende Instrumente, wie der QRM sollten verbessert werden. Ein Pilot würde zwei verschiedene Systeme in der EU schaffen und ginge über den Rahmen des EU Rechts hinaus.

Goranov sprach sich für ein Pilotprojekt für Umsätze ab einem bestimmten Schwellenwert aus, wobei dies allen interessierten MS, die die nötigen Voraussetzungen mitbringen offenstehe solle.

Schäuble bekundete volle Unterstützung für die von Babis geäußerte Position und sprach sich dafür aus, dass der Rat die EK auffordere die Voraussetzungen für die Durchführung eines Pilotprojekts zu schaffen und dies in dem für März angekündigten Aktionsplan bereits zu berücksichtigen.

HR äußerte zwar Bedenken gegenüber einem generellen Reverse Charge, befürwortete aber die Ermöglichung eines Pilotprojekts für CZ.

EL betonte, dass Maßnahmen gegen den MwSt-Betrug keine negativen Nebenwirkungen entfalten dürften, man habe Bedenken bei einem generellen Reverse Charge, der Ausbau der Zusammenarbeit und die von Datenbanken sei wichtig. Testversuche einzelner MS könnten zu Verschiebungen des Problems zu anderen MS führen. Aber die Möglichkeit solle weiter geprüft werden, der Aktionsplan sei abzuwarten.

Osborne sprach sich für die Durchführung eines zeitlich begrenzten Pilotprojektes aus.

SI erklärte, dass man national durch konventionelle Maßnahmen die MwSt-Lücke von 9 % auf 4,5 % verringert habe. Gegenüber einem generellen Reverse Charge ist SI skeptisch, das bedeute eine zu große Systemumstellung. SI ist aber diskussionsbereit.

Reirs sagte, Reverse Charge sei wohl ein effizienter Mechanismus, aber bezweifelte, dass es die große Lösung sein kann. Die EK solle aber weiter prüfen und man unterstütze die Initiative von CZ zu einem Pilotprojekt.

HU betonte die Wichtigkeit, die Auswirkungen von Reverse Charge auf das gegenwärtige System und auf die Haushalte zu prüfen und erklärte sich diskussionsbereit.

MT zeigte sich offen für eine Ausdehnung des Reverse Charge Mechanismus, aber Optionalität sei wichtig und unterstütze die Ermöglichung eines Pilotprojekts.

Padoan äußerte sich skeptisch zu Reverse Charge. Reverse Charge sei sektorspezifisch sinnvoll, aber nicht als generelles System. Man müsse die bestehenden Möglichkeiten, insb Verwaltungszusammenarbeit besser ausschöpfen. Ein Pilotprojekt habe auch Nachteile und sein Geltungszeitraum könne angesichts des Aufwands wohl kaum kurz sein, ein langer Zeitraum aber Disharmonisierung in der EU verursachen würde.

PL sagte, ein Pilotprojekt müsse in einem weiteren Zusammenhang gesehen werden und alle drohenden Nachteile müssten bedacht werden. Für die Beurteilung müsse man auf den Aktionsplan warten.

Centeno äußerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines generellen Reverse Charge. Konventionelle Maßnahmen, insb im EDV-Bereich sollten erwogen werden. Die Sinnhaftigkeit eines Pilotprojektes könne man erst nach einer Studie über mögliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt und über Verlagerungsgefahren auf andere Staaten beurteilen.

Andersson betonte, man habe viel Energie darauf verwendet das System zu vereinfachen, Reverse Charge wäre ein Schritt zur Verkomplizierung. SE ist auch gegenüber einem Pilotprojekt skeptisch, vorher solle man den Reverse Charge Mechanismus in den bestehenden Bereichen evaluieren und währenddessen konventionelle Maßnahmen verstärken.

Harris sprach sich dafür aus, die Diskussion erst nach Vorlage des Aktionsplans der EK zu führen. Die verstärkte Zusammenarbeit sei ein wichtiger Ansatz, wie bereits 2013 unter IE Präsidentschaft beschlossen worden sei.

FI schloss sich allen vorgetragenen Bedenken zu Reverse Charge an und betonte, die EK solle zunächst mit ihrem Aktionsplan fortfahren.

Babis forderte, dass die Ermöglichung eines Pilotprojekts im Protokoll festgehalten werden solle. Die EK müsse diese Option im Aktionsplan berücksichtigen. Er widersprach Andersson, dass Reverse Charge eine Komplizierung des Systems darstelle, es bedeute im Gegenteil eine Entlastung der Unternehmen. Er wies darauf hin, dass die konventionellen Maßnahmen bisher keine echten Erfolge im Kampf gegen den MwSt Betrug gebracht hätten, der QMR sei eine Katastrophe. Er betonte, dass es heute nicht um die Entscheidung über ein definitives System gehe, sondern um die Ermöglichung eines Pilotprojekts, und dieses solle in den Aktionsplan der EK aufgenommen werden.

KM Moscovici wies darauf hin, dass es neben Pros eben auch Contras zu Reverse Charge gebe. Im Aktionsplan würden alle Optionen, auch die eines Pilotprojekts geprüft, dabei sei eine fundierte Analyse im Hinblick auf das EU-Recht wichtig. Auch der JDR solle sich zum Pilotprojekt äußern. Außerdem müssten alle Risiken und Nebenwirkungen sorgfältig analysiert werden.

VS Dijsselbloem fasste zusammen, dass viele MS die Ermöglichung eines Pilotprojekts unterstützt hätten, die EK solle im Aktionsplan daher alle Optionen erwägen, wobei man auch die Risiken analysieren müsse. Im März, nach Vorlage des Aktionsplans solle es eine weitere Diskussion geben und eine noch ausführlichere im April beim informellen ECOFIN.

 

 

9.         sonstiges

            -           Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

                        =          Informationen der Kommission

(SB: Metschitzer)

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

EK informierte über den Stand der Arbeiten in diesem Bereich. Die EK kündigte für Februar die Veröffentlichung eines Aktionsplans an.

 

IM EINZELNEN

KM Dombrovskis informierte, dass die EK in den folgenden Bereichen Maßnahmen überlege:

 

 

Betont wurde auch die Anknüpfung an bereits bestehenden Vorschriften und Maßnahmen, wie etwa die 4. Geldwäscherichtlinie oder FIU.NET von Europol.

 

Im Vorfeld des nächsten ECOFIN soll von der EK ein Aktionsplan angenommen werden (wahrscheinlich am 2. Februar). Zu diesem Zwecke sei den MS im Dezember ein Fragebogen übermittelt worden. Bislang hätten jedoch nur 9 MS darauf geantwortet. Es sei jedoch wichtig, dass sich möglichst viele MS daran beteiligen.

 

KM Hill vertrat die Auffassung, dass virtuelle Währungen im Hinblick auf Geldwäsche jedenfalls geregelt werden sollten. Es sei nicht angedacht, den Markt für Prepaidkarten aufzulösen. Das Hauptaugenmerk sollte vielmehr auf der Ausgestaltung dieser Karten samt Verpflichtung für eine Online-Registrierung liegen.

 

Sapin drängte die EK auf eine rasche Vorgehensweise. Die Bekämpfung der Finanzierung des IS sei in der Sitzung der Finanzminister der im UN-Sicherheitsrat vertretenen Staaten erörtert worden. Daraus leite sich eine Verpflichtung ab, schnellstmöglich zu handeln. Europa sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Es gebe klare Indizien dafür, dass etwa Prepaidkarten eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit den Terroranschlägen auf Charlie Hebdo spielten. Eine potentielle Gefahr gehe zudem von virtuellen Währungen aus. Es sei wichtig, in die Zukunft zu blicken, zumal terroristische Vereinigungen über exzellente Experten verfügen. Die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung sei daher von größter Dringlichkeit.

 

Schäuble unterstützte die von FR gestellten Forderungen (wie auch Padoan, SE und Szalamacha). Maßnahmen müssten so schnell wie möglich verabschiedet werden. Für DE sei zudem wichtig, dass einheitliche Bestimmungen für Bargeldzahlungen über einem bestimmten Schwellenwert gelten.

 

Auch Osborne unterstützte die Ausführungen von FR. Die EK sollte mit konkreten Maßnahmen reagieren. Es sei jedoch zu beachten, dass dies nicht zu Lasten von Finanzinnovation gehe. Es dürfen auch minderbemittelte Personen, welche etwa keinen Zugang zu Bankkonten haben, durch diese Maßnahmen nicht noch schlechter gestellt werden. Für das Einfrieren von Vermögenswerten sei ein effizienteres Verfahren basierend auf Art. 215 AEUV erforderlich. Reguliert sollten auch „digital currency exchanges“ werden. Ein Regime für Prepaidkarten soll in Kürze in GB eingeführt werden. Problematisch sei auch die Verwendung von sehr großen Banknoten. Zudem gebe es Lücken im Terrorist Finance Tracking Program. Der Zugang zu Informationen der Eigentumsverhältnisse von Banken wurde ebenso erwähnt.

 

Der Vorsitz ersuchte jene MS, die noch nicht auf den Fragebogen geantwortet haben, dies so schnell wie möglich zu tun. Die EK wurde ersucht, in ihrem Aktionsplan auch „quick wins“ zu identifizieren.

 

 

FRÜHSTÜCK

 

-         Debriefing Eurogruppe

-         Wirtschaftslage

-         Flüchtlingsfazilität TR

 

 

 

 

Lerchbaumer