OV_Bruessel_de

Abteilung für Finanz- und

Währungsangelegenheiten

 

GZ:

BRÜSSEL-ÖV/BMF/0136/2016

Datum: 20. Juni 2016

 

 

SB: Ges. Lerchbaumer

An:

BMeiA III.2, GS, Kab., Mag. Ebner, Ges. Kornfeind

BMF     III (SC Waiglein), III/2, III/1, III/B (GL Lejsek), II, II/2, IV, VI (SC Mayr), VI/3 (Dr. Kuttin)

Kab. HBM (Mag. Schmid, DI Perner, Mag. Berger, Dr. Liebmann, J. Frischmann)

BKA KabHBK, Mag. Bayer, Mag. Berka, Dr. Imhof, IV/8

Parlamentsdirektion

BMWFW Kab. HVK, Kab. HStS, C 2, C 1, S. II

BMLFUW EUK-L

BMASK Dr. Lang

BMVIT K6

Betreff:

ECOFIN-Rat (3475. Tagung), Luxemburg, 17. Juni  2016; Bericht

Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung der Wirtschafts- und Finanzminister vom 17. Juni 2016, die unter Vorsitz von Finanzminister Jeroen Dijsselbloem stattfand, können wie folgt kurz zusammengefasst werden:

 

 

1.      ANNAHME DER vorläufigen tagesordnung

 

Gem. Dok. 10060/16 angenommen.

 

 

beratungen über Gesetzgebungsakte

 

2.      ANNAHME DER Liste der A-Punkte

 

Wie in Dok. 10061/16 aufgelistet angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      richtlinie zur bekämpfung der steuervermeidung

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkung3en auf das Funktionieren des Binnenmarkts

            =          Politische Einigung

Dok. 10039/16 FISC 100 ECOFIN 585             10340/16 FISC 103 ECOFIN 624

(SB: Podiwinsky)

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

Nach Streichung der Beweislastumkehr für das Bestehen substanzieller wirtschaftlicher Tätigkeit bei der Intra-EU-Anwendung der CFC Regel sowie nach einer Verlängerung der Umsetzungsfrist der Zinschrankenregelung auf 1.1.2024 und nach Streichung des Artikel 6 (Switch-over-Klausel) sprach sich kein MS mehr gegen die politische Einigung auf den RL-Vorschlag aus. BE erklärte allerdings kein ausreichendes Mandat von der Regierung zu haben, daher gilt ein Schweigeverfahren bis Mo, 20.6. 24:00. Sollte kein MS das Schweigen brechen, gilt die politische Einigung als erzielt.

IM EINZELNEN                                                                                                   

Dijsselbloem erklärte, dass es im Wesentlichen noch zwei offene inhaltliche Fragen gebe: erstens bezüglich der Zinsschrankenregelung des Artikel 4 inwieweit den MS die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, statt dieser auch bestehende nationale Regelungen weiter anzuwenden und zweitens, ob es bei der Intra-EU-Anwendung der CFC Regelung des Artikel 8 eine sogenannte Beweislastumkehr geben sollte, nach der dem Steuerpflichtigen die Beweislast für das Bestehen einer substanziellen wirtschaftlichen Tätigkeit zukommen sollte. Bei der Zinsschranke werde von einigen MS auch das derzeit vorgesehene Datum 22.5.2016 für das Ende der Übergangsfrist einer Ausnahme für Zinsen auf bereits bestehende Darlehen noch in Frage gestellt. Neben diesen inhaltlichen Fragen sei noch offen, ob die Switch-over-Regel fallengelassen werden sollte und welche Erklärungen dem ECOFIN-Protokoll angeschlossen werden sollten.

Im Zusammenhang mit den offenen Fragen erläuterte Dijsselbloem das neu vorgelegte Dokument RD#1, das bezüglich Zinsschranke eine hinsichtlich der Länge – noch zu diskutierende – Umsetzungsfrist für MS vorschlug, in der sie ihre bestehenden Regelungen weiter anwenden können. Bezüglich Intra-EU-Anwendung sei statt der Beweislastumkehr ein ausdrücklicher Hinweis auf die Kooperation zwischen Steuerpflichtigen und der Steuerverwaltung vorgesehen.

Noonan, Frederiksen, Schäuble, Sapin, De Guindos, Padoan, Centeno, Dragu, FI und Goranov erklärten, dem ursprünglich vorgelegten Kompromissvorschlag zustimmen zu können und auch bezüglich den in RD#1 vorgeschlagenen Änderungen gesprächsbereit zu sein. Allerdings betonten einige, dass es bezüglich Zinsschranke einen verpflichtenden Mindeststandard für alle MS geben müsse. In Frage komme allenfalls eine längere Umsetzungsfrist mit einem eindeutigen Datum.

Sester, Andersson, Georgiades, UK, LV und Szalamacha könnten ebenfalls dem Kompromissvorschlag zustimmen, allerdings ohne die Switch-over-Klausel.

Van Overtveldt erklärte unter Verweis auf das internationale „level playing field“ erst auf Ebene der OECD ein diesbezüglicher Mindeststandard beschlossen werden müsste. Bis dahin sollte es jenen MS, die bereits eigene effektive Zinsschrankenregelungen haben freistehen, diese weiter statt der in der RL vorgesehenen Regelung anzuwenden. Er verwies dazu auf den von AT, BE, LT und SI gemeinsam vorgelegten Vorschlag.

Mramor schloss sich dem an und betonte, dass eine ähnliche Verknüpfung der Umsetzungsfrist bereits bei der ZinsRL gut funktioniert habe.

AT betonte, dass es angesichts von Panama Papers und groß angelegter Steuervermeidung wichtig sei, strenge Regeln gegen BEPS zu verabschieden. Man spreche sich gegen die Option in Absatz 2b der CFC Regelung als zu unbestimmt und unwirksam aus. Auch die Zinsschranke schaffe großen Verwaltungsaufwand, ohne die eigentlichen BEPS-Risiken wirksam bekämpfen zu können. Daher habe man mit BE, LT und SI einen konstruktiven Vorschlag vorgelegt. Als Alternative könne AT der Regelung zustimmen, wenn es einen langen Übergangszeitraum für das Inkrafttreten gebe, z.B. bis 2026.

LT schloss sich den Vorrednern aus BE, SI und AT an.

Scicluna, Gramegna und HU begrüßten, dass die Beweislastumkehr in der CFC Regelung gestrichen wurde, zeigten sich aber noch nicht völlig zufrieden, da auch der neue Textvorschlag die Beweislast nicht in eindeutiger Form ausschließlich der Steuerverwaltung auferlege.

EL betonte dagegen, dass die Beweislast beim Steuerpflichtigen liegen müsse, da nur er über die nötigen Informationen verfüge. Als Minimum solle der JDR bestätigen, dass die MS die Beweislastumkehr  national vorsehen könnten, falls sie nicht in die RL kommen sollte. Außerdem sollte der Substanztest konkreter formuliert werden.

Babis forderte ein Paket von Maßnahmen, das auch den Kampf gegen MwSt-Betrug enthalten müsse. Dazu sollte die EK schriftlich erklären, dass sie bis Ende des Jahres einen Vorschlag zur Ermöglichung eines befristeten generellen Reverse Charge Systems für einzelne MS vorlegen werde. KM Moscovici sicherte eine solche Erklärung für den Fall einer Einigung auf die RL zu.

Dijsselbloem machte abschließend folgende Vorschläge:

1. Streichung der Switch-over-Klausel

2. Bei der Zinsschranke sei das Jahr der Verabschiedung eines Mindeststandards auf OECD Ebene, spätestens aber der 1.1.2024 als Umsetzungsdatum vorzusehen.

3. Bei der CFC Regel soll die notwendige Kooperation des Unternehmens in die Erwägungsgründe aufgenommen werden.

LT forderte einen zusätzlichen Passus in die Revisionsklausel aufzunehmen, wonach die Überprüfung der RL durch die EK insb eine Überprüfung der Auswirkungen der Zinsschranke beinhalten müsse. AT unterstützte diese Forderung.

 

Nach einer Pause legte Dijsselbloem einen entsprechenden schriftlichen Vorschlag vor.

AT und LT stimmten dem neuen Kompromissvorschlag zu, kein MS sprach sich dagegen aus. Van Overtveldt betonte, kein Mandat der Regierung zu haben, um zustimmen zu können.

KM Moscovici zeigte sich mit dem Kompromiss zufrieden und gab sich optimistisch, dass die OECD vor 2024 einen Mindeststandard zur Zinsschranke verabschieden werde.

 

Dijsselbloem kündigte die Einleitung eines Schweigeverfahrens bis Mo, 20.6. 24 Uhr an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.      verstärkte zusammenarbeit im bereich der finanztransaktionssteuer

- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer

             =          Sachstand

                        Dok. 9602/16 FISC 90 ECOFIN 522

(SB: Podiwinsky)

                                                                                                    

AT verlas eine Erklärung der FTT-10-Finanzminister, die sich am Vortag getroffen hatten. Demnach bestehe eine große Übereinstimmung über die wesentlichen Prinzipien der Finanztransaktionssteuer. Bei zwei wesentlichen Punkten (Vermeidung negativer Auswirkungen auf das Staatsschuldenmanagement bei der Besteuerung von Derivaten sowie die Kosteneffizienz bei der Steuereinhebung) gebe es noch Klärungsbedarf. Diese Fragen sollen zwei Untergruppen auf technischer Ebene einer Lösung zuführen. Im September werden die Finanzminister die Ergebnisse dieser Arbeiten beurteilen.

 

 

5.      stärkung der bankenunion

- Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems (erste Lesung)

– Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion"

=          Fortschrittsbericht (Sachstand)

=          Schlussfolgerungen des Rates

Dok.     0176/1/16 REV 1 EF 186 ECOFIN 604 CODEC 874 10036/16 EF 175 ECOFIN 573 CODEC 856 COR 1

10037/1/16 REV 1 EF 176 ECOFIN 574 CODEC 857

(SB: Metschitzer)

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

Die Schlussfolgerungen wurden mit geringfügigen Änderungen angenommen. Siehe Dok. 10460/16

IM EINZELNEN

Der Entwurf der Schlussfolgerungen war Gegenstand einer längeren Diskussion in nichtöffentlicher Sitzung:

Schäuble, Mramor, De Guindos, Centeno, Sapin, UK, Scicluna, Van Overtveldt, Dragu, Dragić und FI unterstützten den Text vollinhaltlich.

Hjort Frederiksen forderte in Pkt. 8 lit. b erster Satz die Streichung des Wortes „participating“, um klarzustellen, dass der gemeinsame Backstop allen MS offensteht (für Streichung auch Dragić und Andersson). VS hielt fest, diese Änderung berücksichtigen zu wollen.

Dragić und Mramor forderten die EK zur Ausarbeitung einer umfassenden Folgenabschätzung in Bezug auf EDIS auf.

GR, Noonan und Centeno merkten an, dass der Kompromisstext ein starkes politisches Bekenntnis zu EDIS vermisse.

Padoan, AT, Sapin und GR sprachen sich gegen ein zwischenstaatliches Übereinkommen als Rechtsinstrument für EDIS aus. VS rief an dieser Stelle in Erinnerung, dass ein zwischenstaatliches Übereinkommen von keinem der drei Rechtsdienste (Rat, EK und EP) für erforderlich erachtet wurde. In Pkt. 8 lit. d letzter Satz soll die Wortfolge „the participating“ gestrichen werden, um der ablehnenden Haltung mehrerer MS im Hinblick auf ein zwischenstaatliches Übereinkommen Rechnung zu tragen.

In öffentlicher Sitzung wurden die Schlussfolgerungen schließlich unter Berücksichtigung der zwei oben genannten Änderungen angenommen.

 

 

6.      Sonstiges

- Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge

  =          Informationen des Vorsitzes

                           Dok. 10015/16 ECOFIN 571

(SB: Metschitzer)

 

Der Vorsitzende und KM Hill berichteten über den Stand der Verhandlungen bei den aktuellen Rechtsvorhaben im Finanzdienstleistungsbereich (vgl. Beilage).

Sowohl zur Prospekt- als auch zur Geldmarktfondsverordnung konnte im heutigen Ecofin-Rat die Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung bestätigt werden. Mit den Trilogverhandlungen könne bei der Prospektverordnung nach Veröffentlichung des ECON-Berichts und bei der Geldmarktfondsverordnung so schnell wie möglich begonnen werden. Gute Fortschritte konnten bei den Trilogverhandlungen zur Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erzielt werden. Man stehe kurz vor einer politischen Einigung auf einen Gesamtkompromiss. KM Hill zeigte sich zuversichtlich, zur Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen bis Jahresende eine politische Einigung im Rat erzielen zu können. Zum Verbriefungspaket wurden im ECON-Ausschuss mittlerweile Berichtsentwürfe veröffentlicht.

 

 

Nicht die Gesetzgebung betreffende Tätigkeiten

 

 

7.      ANNAHME DER Liste der A-Punkte

 

Wie in Dok. 10063/16 aufgelistet angenommen.

 

 

8.      verwirklichung de5 bankenunion

           =           Sachstand

(SB: Metschitzer)

 

KM Hill informierte, dass BE als einziger MS sowohl die BRRD als auch die Einlagensicherungsrichtlinie noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt habe. Van Overtveldt erklärte, dass nur noch Bestimmungen im Hinblick auf Wertpapierfirmen ausständig seien. Die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen sollen innerhalb von zwei Wochen verabschiedet werden.

 

 

9.      bekämpfung der terrorismusfinanzierung (aktionsplan der kommission)

=            Sachstand/Fortschrittsbericht: Vorstellung durch die Kommission

=                        Gedankenaustausch

(SB: Metschitzer)

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

Die EK gab einen kurzen Sachstandsbericht zur Umsetzung des im Februar veröffentlichten Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung. Der Änderungsvorschlag zur 4. Anti-Geldwäscherichtlinie soll am 5. Juli veröffentlicht werden.

IM EINZELNEN

KM Dombrovskis gab einen kurzen Sachstandsbericht zur Umsetzung des im Februar veröffentlichten Aktionsplans für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusfinanzierung (vgl. Non-Paper).

Der Änderungsvorschlag zur 4. Anti-Geldwäscherichtlinie soll am 5. Juli veröffentlicht werden. Folgende Themenbereiche wurden einer Folgenabschätzung unterzogen: (1) erhöhte Sorgfaltspflichten/Gegenmaßnahmen in Bezug auf Hochrisikoländer, (2) Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen, (3) Prepaid-Karten,(4) zentrale Register für Bank- und Zahlungskonten oder elektronische Datenauffindungssysteme und (5) Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen und zum Informationsaustausch.

Zudem prüfe die EK, ob zusätzliche Maßnahmen als Folge der Panama-Papiere erforderlich seien.

Im Zusammenhang mit der Limitierung von Bargeldzahlungen plane die EK weitere Folgenabschätzungen sowie eine öffentliche Konsultation.

Sapin begrüßte die in Aussicht gestellten Maßnahmen und die Bestätigung seitens der EK, einen Änderungsvorschlag zur 4. Anti-Geldwäscherichtlinie im Juli vorlegen zu wollen.

 

 

10.    analyse der befristeten merhwertsteuer-ausnahmeregelungen (umkehrung der steuerschuldnerschaft)

            =          Vorstellung durch die Kommission

            =          Gedankenaustausch

                        Dok. 10096/16 FISC 102 ECOFIN 592

 

KURZZUSAMMENFASSUNG

KM Moscovici sagte für den Fall einer Einigung bei der Anti Tax Avoidance Directive zu, dass die EK nach abschließender Analyse der rechtlichen und inhaltlichen Fragen einen Vorschlag für eine Derogation von der MwSt RL zwecks Einführung eines befristeten generellen Reverse Charge Mechanismus bis Ende des Jahres vorlegen wolle.

                                                                                                    

IM EINZELNEN

Moscovici erklärte, dass die EK einen ersten vorläufigen Entwurf zur Beurteilung des Antrags von AT und CZ auf eine Derogation von der MwSt RL zwecks Einführung eines befristeten generellen Reverse Charge Mechanismus erstellt habe. Dieser Entwurf sei den Steuerattachés vorgelegt und in einem ersten Austausch diskutiert worden.

Nach Ansicht der EK seien einerseits rechtliche Fragen, insb im Hinblick auf Artikel 113 VAEU  zu klären und andererseits alle Risiken, die sich aus einem befristeten „Pilotversuch“ für ein generelles Reverse Charge ergeben könnten, genau zu analysieren und Vorkehrungen für die Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die anderen MS zu treffen.

Die EK sei bereit, nach Abschluss der Analyse einen entsprechenden Vorschlag noch vor Ende dieses Jahres vorzulegen, sofern bei der Anti Tax Avoidance Directive (siehe TOP 3) eine Einigung erzielt werden könne.

Babis betonte, dass sich die von der EK in ihrem Entwurf genannten Bedenken ausräumen lassen würden. Die Verlagerung des Betrugsrisikos in andere MS könne durch entsprechende Meldeverpflichtungen verhindert werden. Er forderte, dass die Erklärung der EK, einen Vorschlag bis Ende des Jahres vorlegen zu wollen, dem ECOFIN-Protokoll beigefügt werde.

Padoan forderte, dass der genannte Vorschlag der EK sowohl Schutzmaßnahmen für andere MS als auch eine klare „Exit Strategie“ enthalten müsse, die sicherstelle, dass es sich nur um eine befristete Derogation von der MwSt-RL handle.

 

 

11.       Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

=          Entwürfe von Beschlüssen des Rates

Dok.     9325/16 ECOFIN 485 UEM 227          9328/16 ECOFIN 488 UEM 230

9329/16 ECOFIN 489 UEM 231

 

Die im Jahre 2009 eingeleiteten Verfahren bei übermäßigen Defiziten gegen IE und SI bzw. CY (2010) wurden nunmehr aufgehoben.

Moscovici erklärte, dass keine offenen Fragen verbleiben. Die gemäß Art. 126 (3) veröffentlichten Berichte betreffend des Schuldenkriteriums im Falle BE, IT und FI werden im Herbst von der EK neuerlich zu einer Überprüfung führen.

Im Falle ES und PT habe die EK befunden, dass – in Übereinstimmung mit den Regeln – formelle Schritte im Mai noch nicht vorzunehmen wären, sondern im Juli im Rahmen des ÜD-Verfahrens auf die beiden Länder zurückzukommen wäre. Im Rahmen der CSRs seien neue Deadlines fixiert worden, welche allerdings das ÜD-Verfahren nicht präjudizieren. Die EK wolle weiterhin Wert auf Gleichbehandlung der MS legen.

Keinerlei Bemerkungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12.       Beitrag zur Tagung des Europäischen Rates am 28./29. Juni 2016

a)         Empfehlungen des Rates an jeden Mitgliedstaat zu den nationalen Reformprogrammen für 2016 mit Stellungnahmen des Rates zu den aktualisierten Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen

=          Billigung

Dok.     9187/1/16 REV 1 ECOFIN 443 UEM 190 SOC 307 EMPL 203 COMPET 277 ENV 322 EDUC 177 RECH 169 ENER 185 JAI 431

9327/16 ECOFIN 487 UEM 229 SOC 341 EMPL 237 COMPET 314 ENV 355 EDUC 210 RECH 200 ENER 217 JAI 474

10062/16 ECOFIN 583 UEM 246 SOC 401 EMPL 265 COMPET 366 ENV 399 EDUC 232 RECH 228 ENER 245 JAI 558

9148/16 ECOFIN 437 UEM 187 SOC 301 EMPL 197 COMPET 274 ENV 318 EDUC 174 RECH 166 ENER 179 JAI 424

Dombrovskis erklärte eingangs unter Verweis auf den vorangegangenen TOP, dass die CSRs keinen Einfluss auf die ÜD-Verfahren hätten und man im Falle ES und PT diesbezüglich im Juli urteilen wolle.

Nach Befassung des RAA am 21. 6. werde wie üblich der ER mit den CSRs befasst werden.

Dombrovskis führte aus, dass die Implementierung der 2015-Empfehlungen nicht zufriedenstellend verlaufen sei, da nur 50 % der Empfehlungen befolgt worden seien bzw. zu einigen Verbesserungen geführt habe. Die Zahl der Empfehlungen sei gegenüber dem Verfahren 2014 (mehr als 150) auf 89 Empfehlungen reduziert worden. Klarerweise seien an MS die sich im ÜD-Verfahren befinden, mehr Empfehlungen gerichtet worden. Der Schwerpunkt bei den Empfehlungen liege heuer bei Investitionen, nachhaltigem Finanzsektor, Arbeitsmarkt, Bildung etc. MS müssten prozyklische Politiken vermeiden.

Wieser verweis für den WFA auf sein Schreiben, demzufolge der Prozess des Europäischen Semesters sich signifikant verbessert habe.

BG kam neuerlich auf seine CSR 3 zurück, die in Einklang mit CSR 1 stehen sollte. Wieser erklärte hiezu, dass diese Frage in allen Gremien von BG aufgebracht und entsprechend diskutiert worden sei, sich allerdings nie die notwendige qualifizierte Mehrheit der MS für die Änderung des EK-Vorschlags für CSR 3 gefunden habe.

Abschließend stellte der Vorsitzende die Annahme aller Empfehlungen fest. Diese werden nun dem RAA zugeleitet werden.

b)        Fortschritte bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion

=          Gedankenaustausch

Dok. 10192/16 ECOFIN 607 UEM 253

Zur wirtschafts- und finanzpolitischen Steuerung bemerkte Dombrovskis, dass der European Fiscal Board im September 2016 operationell sein sollte. Bis 21. Mai seien 31 Bewerbungen eingelangt, die im Laufe des Monats Juli beurteilt würden. Die inhaltliche Diskussion über die Tätigkeit des Boards solle bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.

 

Zur Außenvertretung der Euro-Zone bemerkte Dombrovskis, dass es sich hiebei um ein äußerst schwieriges Dossier handle. Mit der Verbesserung der Koordinierung der IWF-Probleme müsse rasch begonnen werden.

Wieser ergänzte, dass in Fragen der Koordination mehr Fortschritte erzielt werden konnten als hinsichtlich der Vertretungsfrage selbst. Hier gebe es viele offene Fragen, der Bericht spiegle diese korrekt wider.

Zur Phase 2 des Fünf-Präsident-Berichtes kündigte Dombrovskis an, dass ein Weißbuch der EK im Frühjahr 2017 vorgelegt werde.

Der Vorsitz stellte fest, dass der entsprechende Bericht damit angenommen worden sei.

c)         Sonstige Punkte im Zusammenhang mit der Tagung des Europäischen Rates

=          Gedankenaustausch

Dombrovskis und Hoyer begründeten die Notwendigkeit des Vorziehens des Evaluierungsberichtes und des Vorschlags für eine Verlängerung von EFSI mit dem durchaus zufriedenstellenden bisherigen Verlauf dieser Initiative. Hoyer strich insbesondere die KMU-Resonanz betr. EFSI hervor.

Padoan unterstützte EK und EIB und sprach sich für eine Verbesserung der technischen Hilfe (Advisory Hub) aus.

SE, HU, RO erklärten, dass jedenfalls der Evaluierungsbericht abzuwarten sei, ehe über Verlängerungen von EFSI zu befinden wäre.

Der Vorsitz konkludierte, dass EK und EIB ihre Initiativen fortsetzen und die Evaluierung vorbereitet werden – erst nachher würden Entscheidungen fallen.

 

Dombrovskis skizzierte kurz den im Rahmen des External Investment Plans nun zu errichtenden neuen Fonds für external investments. Man werde in prioritären Ländern in Afrika und Süd- und Osteuropa beginnen. Der Vizepräsident kündigte an, dass die EK im Herbst 2016 einen Vorschlag für die Schaffung des außerhalb des EU-Haushalts strukturierten Fonds vorlegen werde.

Hoyer stellte die EIB Initiative, die anlässlich des März-ER in Auftrag gegeben wurde kurz vor: Die bestehe aus 3 building blocks und sehe 6 Mrd. für die südlichen Nachbarstaaten und Westbalkan vor. Sie sei rasch verwirklichbar, werde allerdings den Garantiefonds voll ausschöpfen müssen, nicht zuletzt auch um zu verhindern, dass EIB-Mandaten für osteuropäische Staaten (Ukraine!) Nachteile erwachsen.

Dombrovskis und Hoyer stellten klar, dass die beiden Initiativen komplementär zu verstehen seien und sich nicht gegenseitig konkurrenzieren würden. Hoyer verglich die Initiativen mit einem Sprint (EIB) und einem Marathon (EK), die zur selben Zeit beginnen. Man werde nationale Entwicklungsbanken und internationale Finanzinstitutionen zur Teilnahme einladen.

 

DK, SE, UK erklärten, dass die Finanzierung des Migrationsfonds bzw. der EIB-Initiative durch Umwidmungen im geltenden Finanzrahmen erfolgen müsse.

Schäuble warnte hingegen davor, die Migrationsfrage zu unterschätzen: Man werde vielmehr „mehr Geld in die Hand nehmen müssen“.

Ähnlich Padoan und Scicluna.

Dijsselbloem konkludierte, dass er den Ratspräsidenten in geeigneter Form über die Diskussionen zu EFSI und Migrationsinitiativen informieren werde.

 

13.       sonstiges

 

FRÜHSTÜCK

 

-         Debriefing Eurogruppe

-         Wirtschaftslage

-         EU/IWF

 

 

Lerchbaumer