Kurzbericht - RAG Direkte Steuern:
Streitbeilegung (Dispute Resolution Mechanism – DRM)
am 19. Januar 2017
Österreichische Delegation:
Mag.Dr. Hafner (BMF), Mag. Podiwinsky (ÖStVB)
Dokumente: TO, RL Vorschlag
Wichtigste Ergebnisse
➢ In der RAG wurde die erste Lesung des RL Vorschlages begonnen (Allgemeines, Art 1 und 2).
➢ Davor gaben die MS allgemeine Bemerkungen zum RL Vorschlag ab.
➢ Auch wenn viele MS die grundsätzliche Zielsetzung der Richtlinie begrüßen, gab es doch viele kritische Wortmeldungen.
➢ Das Verhältnis zur Schiedskonvention und die Notwendigkeit einer RL wurden hinterfragt. Eine Anlehnung an die Arbeiten der OECD wird von einigen MS gewünscht.
➢ Diskussionen gab es auch betreffend den Anwendungsbereich. Während einigen MS die Ausdehnung auf alle betrieblichen Steuern (Anm: Schiedskonvention nur Verrechnungspreise) zu weit geht, fordern einige andere MS die Ausweitung auf alle Steuerarten.
➢ Kontrovers wird auch das Thema gesehen, ob die RL auch dann zur Anwendung kommen soll wenn zwischen zwei MS kein DBA besteht, bzw. was in diesen Fällen die materiell-rechtliche Grundlage wäre.
➢ Einige MS sprechen sich dagegen aus, auch Betriebstätten zu erfassen.
➢ In der nächsten RAG am 1.2.2017 soll die erste Lesung fortgesetzt werden.
Weitere Vorgangsweise: Nächste RAG findet am 1. Februar 2017 statt.