Bericht RAG vom 11.10.2017

Public CbC Reporting

 

Wichtigste Ergebnisse:

 

    Im neuem RL Vorschlag wurden viele neuen Optionen angedacht um mehr Flexibilität zu erlauben und Zustimmung zum Vorschlag zu gewinnen (betreffend Abschlussprüfererfordernis, Globaler Disaggregation und der Berichtspflicht für Schwesterunternehmen, falls diese zur Vermeidung der Berichtspflicht gegründet wurden).

 

    Es wurden Begriffsdefinitionen vorgenommen, wobei bei den nicht ausgeschütteten Gewinnen noch weiterer Präzisierungsbedarf besteht. Hier wurde in der Sitzung ein Dokument ausgeteilt um Klärung zu schaffen.

 

    Safe Harbor Rule bleibt umstrittenster Punkt, da der EE Vorschlag (mit Zurückhaltungsmöglichkeit der heiklen Information für 4 Jahre ohne vorheriger administrativer oder rechtlicher Genehmigung) vielen MS nicht weit genug geht. Diese Staaten sehen einen Wettbewerbsnachteil für die zur Publizität heikler Informationen gezwungener Unternehmen.
Andere MS nahmen die Änderungen (insbesondere den Verzicht einer vorherigen Genehmigung) positiv auf und sehen einen guten Mittelweg.

 

    Die generelle Haltung zu dem RL-VS bleibt zurückhaltend. Es wurden zahlreiche allgemeine Prüfvorbehalte angemeldet. Von vielen MS und dem Vorsitz wird die weitere politische Entwicklung Deutschlands abgewartet.