Bericht RAG vom 11.10.2017
Public CbC Reporting
Wichtigste Ergebnisse:
➢ Im neuem RL Vorschlag wurden viele neuen Optionen angedacht um mehr Flexibilität zu erlauben und Zustimmung zum Vorschlag zu gewinnen (betreffend Abschlussprüfererfordernis, Globaler Disaggregation und der Berichtspflicht für Schwesterunternehmen, falls diese zur Vermeidung der Berichtspflicht gegründet wurden).
➢ Es wurden Begriffsdefinitionen vorgenommen, wobei bei den nicht ausgeschütteten Gewinnen noch weiterer Präzisierungsbedarf besteht. Hier wurde in der Sitzung ein Dokument ausgeteilt um Klärung zu schaffen.
➢ Safe Harbor Rule
bleibt umstrittenster Punkt, da der EE Vorschlag (mit
Zurückhaltungsmöglichkeit der heiklen Information für 4 Jahre
ohne vorheriger administrativer oder rechtlicher Genehmigung) vielen MS nicht
weit genug geht. Diese Staaten sehen einen Wettbewerbsnachteil für die zur
Publizität heikler Informationen gezwungener Unternehmen.
Andere MS nahmen die Änderungen (insbesondere den Verzicht einer vorherigen
Genehmigung) positiv auf und sehen einen guten Mittelweg.
➢ Die generelle Haltung zu dem RL-VS bleibt zurückhaltend. Es wurden zahlreiche allgemeine Prüfvorbehalte angemeldet. Von vielen MS und dem Vorsitz wird die weitere politische Entwicklung Deutschlands abgewartet.