Einberufung einer Tagung
Einberufung des Nationalrates zu einer außerordentlichen Tagung für den 2. September 2014 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)
Einberufung des Nationalrates zu einer außerordentlichen Tagung für den 2. September 2014 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)