Einberufung einer Tagung
Einberufung des Nationalrates zu einer außerordentlichen Tagung 2015 für den 1. September 2015 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)
Einberufung des Nationalrates zu einer außerordentlichen Tagung 2015 für den 1. September 2015 durch den Bundespräsidenten gem. Art. 28 Abs. 2 B-VG (auf Verlangen von mehr als einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates)