Einwendung gegen die Tagesordnung gem. § 50 Abs. 4 GOG - Vorreihung (1269/GO)

Einwendung gegen die Tagesordnung

Einwendung des Abg. Dr. Peter Pilz gegen die Tagesordnung gemäß § 50 Abs. 4 GOG betreffend Vorreihung des Tagesordnungspunktes 4 an den Beginn der Tagesordnung (als nicht geschäftsordnungskonform zurückgewiesen)