Vorblatt

Problem und Ziel:

Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive Trockenheit große und irreversible Schäden an Grünland und Ackerkulturen auf. Die Folge waren außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln.

Die Mittel des Katastrophenfonds 2013 sollen erhöht werden, um angesichts des sich abzeichnenden Bedarfs für Schadenswiedergutmachung die Liquidität des Fonds zu sichern.

Die in der Landwirtschaft entstandenen Einkommensverluste bei Ackerkulturen sollen abgefedert und finanzielle Unterstützungen für Ersatzfuttermittel geleistet werden. Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.

Inhalt:

Bereitstellung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds.

Alternativen:

Regelung außerhalb des Katastrophenfonds.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Unterstützung des Einkommens der Landwirte und des Ankaufs von Futtermitteln. Sicherstellung der zügigen Unterstützung der Länder bei der Schadensgutmachung.

Finanzielle Auswirkungen :

Durch die Einkommensunterstützung der Landwirte und die Unterstützung des Futtermittelkaufs entsteht eine Belastung von bis zu 50 Mio. € für den Bund und von bis zu 50 Mio. € für die Länder.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine Besonderheiten.

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Überschwemmungen im Juni und eine außergewöhnlich anhaltende Trockenheit im Juli 2013 führten zu großen Schäden und in der Landwirtschaft zu Ertragsverlusten bis hin zu Totalausfällen bei landwirtschaftlichen Kulturen. Laut ZAMG gab es nur 35 Prozent, im Extremfall nur 4%, der durchschnittlichen Regenmenge dieses Sommermonats seit Messbeginn 1858. Beinahe im gesamten Bundesgebiet kam es zu Schäden in der Landwirtschaft, wobei die Betroffenheit von Südost nach Nordwest abnimmt.

Im Grünlandbereich gibt es erhebliche Verluste beim zweiten und auch dritten Schnitt, im Ackerbau waren die Kulturen Mais, Zuckerrübe, Soja, Sonnenblume, Kartoffel und Kürbis von der anhaltenden Trockenheit betroffen.

Durch die Unterstützung beim Futtermittelankauf soll Beschaffung von notwendigen Betriebsmitteln sichergestellt werden. Durch die Abfederung des direkten Einkommensverlustes wird der Ertragsausfall bei Ackerkulturen abgemildert.

Die Bindung an das Einvernehmen mit dem BMF soll sicherstellen, dass die Höhe der Vergütung und die Abwicklung bestimmungsgemäß und in geordnetem Verfahren erfolgt und eine Überkompensation ausgeschlossen ist. Es muss sichergestellt sein, dass die betroffenen Länder sich im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme beteiligen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel sind zusätzlich zur bestehenden Dotierung des Katastrophenfonds zu Lasten des allgemeinen Bundesbudgets bereitzustellen. Die Belastung des Bundes und der Länder beträgt bis zu 50 Millionen Euro.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes besteht in den §§ 12 und 13 F-VG 1948.

Besonderer Teil

Im Jahr 2013 traten durch Überschwemmungen und durch eine darauf folgende außerordentlich intensive Trockenheit große und irreversible Schäden an Grünland und Ackerkulturen auf. Die Folge waren außerordentliche Ertragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine extreme Unterversorgung mit Futtermitteln.

Die in der Landwirtschaft entstandenen Einkommensverluste bei Ackerkulturen sollen abgefedert und finanzielle Unterstützungen für Ersatzfuttermittel geleistet werden. Die betroffenen Länder haben sich beim Ersatz des Einkommensausfalls und der Unterstützung für Ersatzfuttermittel im selben Ausmaß wie der Bund an der jeweiligen Maßnahme zu beteiligen.